Ausgabe 07 / Juli 2026

Wöchentlicher Brief

Recherche für Blogartikel: Quellen prüfen, bevor Sie schreiben

Rubrik
Schreibhandwerk
Veröffentlicht am
20. Juli 2026
Lesezeit
5 Min. Lesezeit
Recherche für Blogartikel: Quellen prüfen, bevor Sie schreiben

Ein Beitrag, der auf einer einzigen Quelle steht, ist eine Nacherzählung. Zwei Stunden Recherche vor dem ersten Satz kosten weniger als die drei Stunden, die eine spätere Korrektur samt Erklärung an die Leserschaft verschlingt.

Recherche: die Reihenfolge, die Zeit spart

Wir beginnen bei der Primärquelle, also beim Gesetzestext, bei der Studie, bei der Dokumentation des Herstellers, und erst danach bei dem, was andere darüber geschrieben haben. Der umgekehrte Weg führt dazu, dass sich ein Fehler aus einem beliebten Beitrag durch zwanzig weitere zieht, unseren eingeschlossen.

Für jede Zahl notieren wir Quelle, Datum und Erhebungsmethode in einer Tabelle. Diese Tabelle wandert nicht in den Beitrag, sie beantwortet die Mail, die ein Jahr später kommt.

Prüfung: vier Fragen an jede Quelle

  • Wer hat sie erstellt, und wer hat sie bezahlt?
  • Von wann stammt sie, und gab es seitdem eine Änderung der Regeln?
  • Wird eine Methode genannt oder nur ein Ergebnis?
  • Lässt sich die Zahl bei einer zweiten, unabhängigen Stelle finden?

Wenn drei dieser vier Fragen offen bleiben, verwenden wir die Zahl nicht. Lieber ein Absatz weniger als ein Beitrag, den wir in sechs Monaten zurückziehen müssen.

Eine Zahl ohne Zeitraum und ohne Methode ist keine Information, sondern eine Behauptung mit Ziffern.

Eigene Erfahrung: die Quelle, die niemand kopieren kann

Der Teil eines Beitrags, den kein anderer schreiben kann, ist der, den Sie selbst getestet haben. Ein eigener Versuch mit Datum, Rahmenbedingungen und Ergebnis wiegt in unserem Heft schwerer als drei zitierte Studien. Er ist auch der Grund, warum Leserinnen wiederkommen: Sie erkennen die Handschrift und wissen, dass jemand die Mühe hatte. Planen Sie dafür pro Beitrag eine Stunde ein, in der Sie nichts lesen, sondern etwas ausprobieren.

§ 03

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