Ausgabe 07 / Juli 2026

Wöchentlicher Brief

Affiliate-Einnahmen: was ein Nischenblog wirklich einbringt

Rubrik
Monetarisierung
Veröffentlicht am
24. Juli 2026
Lesezeit
6 Min. Lesezeit
Affiliate-Einnahmen: was ein Nischenblog wirklich einbringt

Ein Blog aus unserer Redaktion über Audiotechnik kommt auf 12 000 Besuche im Monat, die Empfehlungserlöse liegen bei etwa 340 Euro. Weder ein Vermögen noch ein Rauschen, sondern eine stabile Zeile, die sich wiederholen lässt. So setzt sich der Betrag zusammen.

Affiliate: die Mechanik hinter der Zahl

Von den 12 000 Besuchen landen 1 800 auf den sechs Vergleichsbeiträgen, die Partnerverweise tragen. Die Klickrate zum Händler liegt bei 9 Prozent, also 160 Klicks. Die Kaufquote auf Händlerseite beträgt 4 Prozent, macht sechs bis sieben Verkäufe. Durchschnittlicher Warenkorb 280 Euro, Provision 3 Prozent bei einem großen Versandhaus, etwas über 8 Prozent bei zwei Fachhändlern. Der Rest stammt aus einem Softwareprogramm mit wiederkehrender Provision, das ohne Zutun 90 Euro im Monat trägt.

Entscheidend ist nicht der Gesamtverkehr, sondern der Verkehr auf den Seiten mit Kaufabsicht. Zwei überarbeitete Vergleiche haben mehr gebracht als fünfzehn neue Nachrichtenbeiträge.

Ein Beitrag ohne Kaufabsicht wandelt nicht, auch mit zehn Verweisen darin. Die Absicht kommt vor der Empfehlung, immer.

Programme: die vier Kriterien vor der Anmeldung

  • Gültigkeitsdauer des Cookies, sieben Tage bei den Großen, dreißig bis neunzig anderswo
  • Provisionssatz gekreuzt mit dem realen Warenkorb, nicht dem Schaufensterpreis
  • Wiederkehr, ein Abo für fünf Euro im Monat schlägt einen Einmalverkauf für zwanzig
  • Verlässlichkeit des Händlers, zwei Anbieter haben ihr Programm über Nacht geschlossen

Wir melden uns längst nicht mehr überall an. Drei gut eingebundene Programme bringen mehr als zwölf verstreute Werbeflächen.

Steuern: die Einnahmen sauber erfassen

Diese Provisionen sind gewerbliche Einnahmen und gehören in die Buchführung, auch wenn sie klein sind. Von 340 Euro monatlich legen wir rund 100 Euro zurück und rühren den Betrag nicht an. Ausländische Plattformen zahlen ohne Abzug aus, die Erklärung bleibt vollständig bei Ihnen. Eine Stunde bei einer Steuerberatung klärt den eigenen Fall, und diese Stunde ersetzt keine allgemeine Regel aus einem Magazin.

§ 02

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