Ausgabe 07 / Juli 2026

Wöchentlicher Brief

Zahlungsabwicklung für digitale Produkte: Anbieter und Pflichten

Rubrik
Digitale Produkte
Veröffentlicht am
16. Juni 2026
Lesezeit
5 Min. Lesezeit
Zahlungsabwicklung für digitale Produkte: Anbieter und Pflichten

Die Technik ist beim ersten digitalen Produkt selten das Problem. Es sind die drei Punkte daneben: Wer zieht das Geld ein, wer schuldet welche Steuer, und was passiert bei einem Widerruf.

Anbieter: die drei Bauarten im Vergleich

Die einfachste Lösung ist eine Verkaufsplattform, die selbst als Händler auftritt. Sie übernimmt Rechnung und Steuerabführung, nimmt dafür meist zwischen 5 und 10 Prozent und bindet Sie an ihre Regeln.

Die mittlere Lösung ist ein Zahlungsanbieter mit eigener Verkaufsseite: geringere Gebühren, etwa 1,5 Prozent plus 25 Cent, dafür bleiben Rechnungsstellung und steuerliche Pflichten bei Ihnen.

Die schwerste Lösung ist ein eigener Shop. Sie lohnt ab etwa dreißig Verkäufen im Monat oder sobald mehrere Produkte, Gutscheine und Bündel zusammenkommen. Wir haben mit der Plattform begonnen und sind nach anderthalb Jahren zur mittleren Lösung gewechselt, als die Gebühren die eingesparte Verwaltungszeit überstiegen. Der Wechsel selbst kostete einen Nachmittag, das Nachziehen der alten Kaufverweise eine weitere Woche.

  • Gebühr in Prozent und Festbetrag je Verkauf getrennt vergleichen
  • prüfen, ob der Anbieter als Händler auftritt oder nur Geld transportiert
  • Auszahlungsrhythmus und Mindestbetrag beachten
  • klären, wie schnell eine Kundin ihre Datei nach der Zahlung erhält

Die günstigste Gebühr ist teuer, wenn Sie dafür jeden Monat vier Stunden Verwaltung übernehmen.

Pflichten: Widerruf und Rechnung

Beim Verkauf digitaler Inhalte an Verbraucher besteht ein Widerrufsrecht, das erlischt, wenn die Kundin dem sofortigen Beginn ausdrücklich zustimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt. Diese beiden Häkchen gehören sichtbar in den Bestellvorgang, sonst verkaufen Sie mit vierzehn Tagen offener Rückgabe. Rechnungen brauchen die Pflichtangaben und eine lückenlose Nummerierung. Diese Punkte sind rechtlich geregelt und im Einzelfall zu prüfen, ein Magazinbeitrag ersetzt die Beratung nicht.

§ 04

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